Siehe auch Haftung. Die Haftungsgrenze definiert bei Verlust oder Beschädigung eines (Transport-)Guts, bis zu welcher Höhe gehaftet wird. Für Lagergeschäfte gilt eine unbegrenzte Haftung, wenn qualifiziertes Verschulden vorliegt (bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung). Möchte ein Logistiker die Höhe der Haftung auch für Lagergeschäfte begrenzen, vereinbart er in der Regel die Geltung der ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen) – auch hier gilt aber die Ausnahme des Qualifizierten Verschuldens.
Für Fracht- und Speditionsgeschäfte ist die Haftungsgrenze dagegen grundsätzlich im HGB geregelt. International gelten wiederum verschiedene Vereinbarungen und Abkommen, die unter anderem die Haftung bei grenzüberschreitenden Transporten regeln. Je nach Verkehrsweg sind andere Regelungen anzuwenden, wie etwa die CMR, die die Haftungsgrenze im Straßengüterverkehr festlegt.
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