Logistik-Glossar

Begriffserklärung

 

 

Haftung


Die Haftung beschreibt, wer bei Verlust oder Beschädigung eines (Transport-)Guts für den entstandenen Schaden aufkommt und bis zu welcher Höhe gehaftet wird. Letztere ist für Fracht- und Speditionsgeschäfte grundsätzlich im HGB geregelt, während für Lagergeschäfte eine unbegrenzte Haftung gilt – zumindest dann, wenn der Lagerhalter die Ware fahrlässig oder gar vorsätzlich beschädigt hat (Qualifiziertes Verschulden). Möchte ein Logistiker die Höhe der Haftung auch für Lagergeschäfte begrenzen, vereinbart er in der Regel die Geltung der ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen) – auch hier gilt aber die Ausnahme des Qualifizierten Verschuldens. Kann der Lagerhalter dagegen nachweisen, dass er seinen kaufmännischen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist, wird die Haftung auf die in den ADSp festgelegte Höhe beschränkt. Nicht selten wird die Haftung auch noch einmal gesondert vertraglich geregelt, falls eine der Parteien mit den Haftungsgrenzen der ADSp nicht einverstanden ist.

International gelten verschiedene Vereinbarungen und Abkommen, die unter anderem die Haftung bei grenzüberschreitenden Transporten regeln. Je nach Verkehrsweg sind andere Regelungen anzuwenden (beispielsweise die CMR (Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route, französisch für: Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen)).