Übergabe einer Sendung an den Kunden (bzw. Briefkasten oder Nachbarn) und damit der letzte Schritt bei der Beförderung von Briefen und Paketen. Schriftstücke wie Rechnungen und wichtige Dokumente gelten als zugestellt, wenn die Sendung in den Empfangsbereich des Empfängers gelangt ist (Briefkasten, Türschlitz) und davon auszugehen ist, dass das Schriftstück vom Empfänger zur Kenntnis genommen wurde.
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