Dienstleister, die im Auftrag von Unternehmen die Ein- und Ausfuhrzollanmeldung durchführen, erheben für diesen Service Zollgebühren, manchmal auch Verzollungsgebühren oder Verzollungskosten genannt. In der Regel richtet sich die Höhe der Zollgebühren nach der Anzahl der Verzollungspositionen; in besonderen Fällen (beispielsweise bei bewilligungspflichtigen Waren) fallen höhere Gebühren an.
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