die (Zoll-)Abgabe, die beim Im- und Export von Waren anfallen kann
das Amt (Zollamt), das Ein- und Ausfuhr überwacht und bei dem zu verzollende Waren angemeldet werden müssen.
Jedes Land besitzt seine eigene Zollbehörde und kann demnach eigene Gesetze und Abgaben für den Im- und Export von Waren verabschieden bzw. einfordern.