Auch Bankeinzug. Im bargeldlosen Zahlungsverkehr die schriftliche Erlaubnis eines Zahlungspflichtigen an seine Bank, die Bank des Zahlungsempfängers zu ermächtigen, einen bestimmten Betrag von seinem Konto einzuziehen. Mit der Lastschrift kann ein Kunde also beispielsweise einem Unternehmen erlauben, einen fälligen Rechnungsbetrag direkt von seinem Konto abzubuchen. Lastschriften sind vor allem bei regelmäßigen, gleichbleibenden Zahlungen üblich (Mieten, Kredittilgungen).
Da es sich beim Lastschriftverfahren um eine Transaktion zwischen zwei Banken handelt, fallen für die Beteiligten keine Gebühren an, was die Lastschrift für Unternehmen sehr attraktiv macht.
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