Logistik-Glossar

Begriffserklärung

 

 

Inventur


Bestandsaufnahme aller Vermögenswerte (und Schulden) eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. Die ermittelten Werte müssen in einer Bilanz dargestellt werden. Materielle Vermögenswerte (meist Lagerbestände) spielen dabei eine besondere Rolle, da sie für die Inventur gemessen, gezählt oder gewogen werden müssen, was einen zusätzlichen Aufwand bedeutet.

Für die Durchführung der Inventur existieren klare Regeln, deren Nichteinhaltung die Bilanz nichtig machen kann. Dazu zählen:

  • Vollständigkeit
  • Richtigkeit
  • Nachprüfbarkeit
  • Stetigkeit (gleiche Bewertungsgrundsätze wie in der Vergangenheit)
  • Einzelne Erfassung/Bewertung aller Vermögenswerte

Zu den verschiedenen Inventurverfahren gehören die körperliche Inventur, die Buchinventur sowie die Anlageninventur. Die körperliche Inventur umfasst die Bestimmung aller Vermögensgegenstände, die physisch erfassbar sind – hier darf geschätzt werden, falls eine genaue Bestimmung ökonomisch nicht zu vertreten ist. Statt der körperlichen Inventur kann auch eine Anlageninventur durchgeführt werden, bei der ein detailliertes Anlagenverzeichnis aufgestellt wird. Die Buchinventur erfasst Forderungen, Guthaben und Verbindlichkeiten.

Da eine Inventur sehr aufwändig und oft gar nicht möglich ist (beispielsweise die Vollinventur bei einem Hochregallager), wird häufig eine Stichprobeninventur durchgeführt. Anschließend wird die ermittelte Menge auf den Gesamtbestand hochgerechnet.