Logistik-Glossar

Begriffserklärung

 

 

Incoterms


Steht für International Commercial Terms. Incoterms werden von der Internationalen Handelskammer herausgegeben und unregelmäßig aktualisiert. Dabei handelt es sich um Handelsklauseln für den internationalen Warenverkehr, die es den Vertragsparteien erleichtern sollen, sich auf bestimmte Pflichten und Bedingungen zu einigen. Dadurch vermeidet man vor allem, nationale Handelsklauseln einzelner Länder unterschiedlich auszulegen. Incoterms regeln unter anderem:

  • Liefer- und Zahlungsbedingungen
  • Gefahrübergang
  • Transportkosten und evtl. Transportversicherung
  • Verpackung
  • Transportdokumente
  • Zölle

Die Incoterms werden zudem in vier Gruppen eingeteilt:

  • Gruppe E (EXW): Abholklausel
  • Gruppe F (FCA, FAS, FOB): Absendeklauseln: Verkäufer übernimmt nicht die Transportkosten
  • Gruppe C (CFR, CIF, CPT, CIP): Absendeklauseln; Verkäufer übernimmt die Kosten für den Transport
  • Gruppe D (DAP, DAT, DPU, DDP): Ankunftsklauseln

Die dem Vertrag zugrunde liegende Incoterms-Version (aktuell 2020) muss explizit erwähnt werden; es kann auch eine ältere Version verwendet werden, solange sich alle Vertragsparteien darüber einig sind. Grundsätzlich sind Incoterms jedoch nicht gesetzlich verankert, sodass sie eher als eine Art AGB anzusehen sind, die nur in Kraft treten, wenn sich die Vertragsparteien darauf berufen.