Kennzeichnungspflichtige Güter, die (nicht nur) während des Transports gefährlich für Mensch, Tier und Umwelt sein können. Innerbetrieblich auch Gefahrstoff genannt. Die Gefahrgutverordnung definiert, welche Güter als Gefahrgut gelten. Dabei wird allerdings zwischen den einzelnen Verkehrsträgern (Straße, Schiene, Schiff, Luft) unterschieden. Zu den Gefahrgütern können Gase, Chemikalien, Sprengstoffe und giftige, ätzende, brennbare oder radioaktive Stoffe zählen.
Gefahrgüter müssen beim Transport mit einer rechteckigen, orangen, 40 x 30 cm großen Warntafel speziell gekennzeichnet werden, die mit Hilfe zweier Zahlencodes (der Gefahrnummer und der UN-Nummer) angibt, um welche Stoffe es sich handelt und welche Art der Gefahr von ihm ausgeht. Zudem muss die Ware selbst mit einem Gefahrzettel versehen werden, der das Gefahrensymbol und die Gefahrgutklasse angibt.
© 2024 Asendia Management SAS
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