Hat ein ausländisches Unternehmen in einem Land steuerliche Pflichten zu erfüllen (beispielsweise Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer) , kann es dafür einen Fiskalvertreter, etwa einen Steuerberater, bevollmächtigen. Zu dessen Aufgaben gehören vor allem, Erklärungs- und Meldepflichten nachzukommen. Die Fiskalvertreter sind in der Regel mit dem Umsatzsteuerrecht des betreffenden Landes vertraut und ersparen dem Unternehmen lästigen administrativen Aufwand.
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