Logistik-Glossar

Begriffserklärung

 

 

Chartern


Befristete Überlassung eines Transportmittels gegen Entgelt (Miete oder Pacht). Auch als Abkürzung für Charterverkehr gebräuchlich; eine Verkehrsart, die im Gegensatz zum Linienverkehr nicht nach Fahrplan oder festgelegter Route, sondern nach individueller Vereinbarung zwischen Auftraggeber und dem Transporteur erfolgt. Der Charterverkehr unterteilt sich in Teilcharter (Miete eines Teils der Kapazität eines Transportmittels) und Vollcharter (Miete der gesamten Kapazität eines Transportmittels) und ist auf allen Transportwegen (Land, Wasser, Luft) üblich.