Logistik-Glossar

Begriffserklärung

 

 

CEMT bzw. CEMT-Genehmigung


CEMT (französisch: Conférence Européenne des Ministres des Transports) steht für die Europäische Verkehrsministerkonferenz. Eine CEMT-Genehmigung berechtigt zum gewerblichen Straßengüterverkehr, bei dem der Be- und Entladeort in zwei verschiedenen CEMT-Mitgliedstaaten liegt. Da bei Beförderungen zwischen EWR-Staaten untereinander eine andere Lizenz gilt (Gemeinschaftslizenz), ist die CEMT-Genehmigung vor allem bei der Beförderung zwischen einem EWR-Staat und einem Drittstaat (der Mitglied der CEMT sein muss) von Bedeutung. Beispiele für solche Drittstaaten sind die Türkei, Russland oder Albanien.