Logistik-Glossar

Begriffserklärung

 

 

Begleitpapier


Schriftliche Unterlagen, die der Ware beim Transport vom Versender beigelegt werden und nicht zu den eigentlichen Transportdokumenten zählen. Welche Begleitpapiere der Ware beizulegen sind, hängt von der Ware selbst, dem Transportweg oder auch den gesetzlichen Bestimmungen des Einfuhrlandes ab. Zu den Begleitpapieren gehören u.a.:

  • Gesundheitszeugnisse (etwa bei tierischen und pflanzlichen Gütern)
  • Handelsfaktura
  • Ursprungszeugnis
  • Packliste