Logistik-Glossar

Begriffserklärung

 

 

Abnahme


Die Abnahme beschreibt den Vorgang der Übertragung eines Produktes oder Systems vom Hersteller an den Käufer. Juristisch gesehen ist damit auch der Gefahrübergang verbunden. Vor der Abnahme finden in der Regel umfangreiche Prüfungen statt, um Mängel auszuschließen. Werden erhebliche Mängel festgestellt, ist eine Nacherfüllung erforderlich, bevor eine erneute Abnahme durchgeführt wird.