Hierbei handelt es sich um ein Dokument, das die Zulässigkeit der Ausfuhr einer Ware bezeugt. Wird Ware aus Deutschland in ein Drittland verschickt, muss sie zunächst elektronisch (beispielsweise über das ATLAS-System) bei der zuständigen Zollstelle angemeldet und geprüft werden. Nach erfolgter Prüfung wird das ABD erstellt, welches ausgefüllt und der Ware beigelegt werden muss, bis diese die EU-Außengrenze erreicht. Bis zu einem Warenwert von 1.000 € und/oder einem Gewicht von 1.000 kg ist kein ABD nötig.
© 2024 Asendia Management SAS
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