Mehrwertsteuersenkung in Deutschland ab Juli – spannend für Crossborder Shopper?

02 Juli, 2020

Im Zuge des Konjunkturpaketes hat die Bundesregierung beschlossen, ab dem 01. Juli 2020 die Mehrwertsteuer zu senken. Das soll das Konsumverhalten der Verbraucher anregen – und dürfte auch für Crossborder Shopper im E-Commerce attraktiv sein. Oder doch nicht?


Es klingt im Grunde ganz gut: Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik wird die Mehrwertsteuer gesenkt – der Versuch der Regierung, Kaufanreize für die Verbraucher zu schaffen, um die Wirtschaft anzukurbeln. Davon profitieren könnten auch ausländische Kunden, die auf niedrigere Preise deutscher Onlinehändler hoffen dürfen. Geht die Rechnung auf?


Die Fakten

Ab dem 01. Juli 2020 wird die Mehrwertsteuer in Deutschland von 19 % auf 16 % gesenkt; der reduzierte Mehrwertsteuersatz fällt von 7 % auf 5 %. Das gilt temporär bis Ende des Jahres – ab dem 01. Januar 2021 werden diese Änderungen also wieder rückgängig gemacht.


Was bedeutet das für Sie als Onlinehändler?

Gerade im E-Commerce werden Landesgrenzen mit nur einem Klick überschritten. So bietet die Mehrwertsteuersenkung die Chance, vermehrt auch Crossborder Shopper anzulocken, die auf günstigere Waren deutscher Händler hoffen – vor allem bei hochpreisigen Waren. Steigende Absätze im B2C-Bereich sind also garantiert?

Nicht zwangsläufig: Denn die Steuerersparnis muss nicht unbedingt an die Kunden weitergegeben werden.


Warum sollten Händler die Mehrwertsteuersenkung nicht an den Verbraucher weitergeben?

Das kann viele Gründe haben: Von den psychologischen Faktoren der Preisgestaltung über entstehende interne Aufwände für erforderliche Systemanpassungen bis hin zu der Frage, wie man dem Kunden eine etwaige Wiedererhöhung der Preise ab Januar 2021 vermittelt – die Mehrwertsteuersenkung ist mit einigem Aufwand verbunden. Dazu kommt für manchen Händler auch die Überlegung, ob er nicht lieber die Chance ergreift, durch die Corona-Krise entstandene Verluste (wenigstens teilweise) auszugleichen.

Hier stellt sich also die Frage, ob der entstandene Aufwand im Verhältnis zum möglichen Ertrag steht. Eine höhere Gewinnmarge ist sicherlich attraktiv; der Verbraucher erwartet allerdings auch Transparenz und wird eine ausbleibende Preissenkung womöglich negativ bewerten. Ob dies auch für Crossborder Shopper gilt, die als potentielle Neukunden die Preise hiesiger Händler nicht kennen, sei einmal dahingestellt. Zudem ist die Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung an den Endverbraucher ein gutes Marketingtool und wird sicherlich durch die Konkurrenz entsprechend genutzt – das sorgt für einen gewissen Druck, dies auch zu tun.


Was Sie tun können

Geben Sie die Mehrwertsteuersenkung in Form eines Warenkorbrabattes an die Kunden weiter. So können Sie den Absatz ankurbeln und dabei auch vermehrt Crossborder Shopper anlocken, ohne einen immensen Aufwand betreiben und Ihre Preise neu kalkulieren zu müssen. Die Bruttopreise im Shopsystem bleiben dabei unverändert – Sie ziehen lediglich an der Kasse einen pauschalen Rabatt ab. Ein praktisches Mittel, das rechtlich durch die Preisangabenverordnung (PAngV) des BMWi abgesegnet ist, allerdings nicht für preisgebundene Waren (beispielsweise Bücher) gilt. Mit dieser Maßnahme schaffen Sie zudem die nötige Transparenz beim Verbraucher.


Fazit

Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Die Mehrwertsteuersenkung der Bundesregierung ist ein zweischneidiges Schwert, dessen Erfolg für die Wirtschaft ungewiss ist.

Sicherlich wird die Aussicht auf niedrigere Preise aber mehr Crossborder Shopper anlocken – und nicht jeder Händler wird es sich erlauben können, die Mehrwertsteuersenkung komplett als Gewinnmarge einzustreichen. Bereiten Sie sich also schonmal auf ein erhöhtes Auftragsvolumen aus dem Ausland vor.

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